Selbstschutz

Jetzt Fördermitglied werden und gemeinsam für ein faires Waffenrecht kämpfen!
Zum Zwecke des Selbstschutzes finden Sie bei uns diverse Abwehrsprays, auch als Gel und neu auch als Schaum (besonders für Räume geeignet – Treffer sehr gut sichtbar – etwas geringere Reichweite als Spray oder Gel), Teleskop-Schlagstöcke, Schrillalarm und Reizstoffwaffen (letztere siehe entsprechende Kategorie).
Manches darf in der Öffentlichkeit ohne besondere Erlaubnis zugriffsbereit bei sich getragen (lt. Waffengesetz „Führen“) werden, für manches gilt ein absolutes Führverbot (der Erwerb und Besitz ist jedoch frei), oder darf nur mit zu beantragender amtlicher Erlaubnis geführt werden. Es gelten aber auch Einschränkungen des Führens auch wenn eine behördliche Erlaubnis vorliegt, etwa bei öffentlichen Veranstaltungen.
Neben dem Führen, also das zugriffsbereite bei sich tragen, gibt es lt. Waffengesetz den Begriff des verschlossenen transportierens, welches unter bestimmten Voraussetzungen erlaubnisfrei ist.
Dieses Thema ist für die Allgemeinheit sehr unübersichtlich.
Es ist viel Halbwissen verbreitet, auch und vor allem durch die Medien.
Hier ist der Fachhandel mit fachkundiger Beratung der erste Ansprechpartner.
Das Waffengesetz in Deutschland ist nach dem Steuerrecht das komplexeste Gesetz!