Erwerbsberechtigung
Erwerbsscheinfreie Ware - Altersnachweis für Artikel ab 14 bzw. 18 Jahren
Warum wird ein Altersnachweis benötigt?
Artikel, die gekennzeichnet sind mit „Frei ab 14 bzw. 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich“ dürfen nur an Personen über 14 bzw. 18 Jahren abgegeben werden. Zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und zur Überprüfung des Alters benötigen wir einmalig eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite). Dabei wird nur Ihr Geburtsdatum von uns gespeichert. Sämtliche Kundendaten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht weitergegeben.
Wie können Sie uns eine Kopie Ihres Altersnachweis zusenden?
Zusendung per E-Mail (stets zu bevorzugende Variante, da i.d.R. immer gut lesbar):
Gerne können Sie uns ein Foto, einen Scan oder eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- u. Rückseite) per E-Mail senden. Geben Sie hierbei immer Ihren Namen und Ihre Bestell- bzw. Kundennummer mit an.
Die E-Mail für Ihren Altersnachweis senden Sie an:
info@waffen-kraus.de
Zusendung per Fax nur nach Absprache (bitte nur wenn E-Mail nicht möglich ist):
Bei der Zusendung Ihres Ausweises per Fax bitten wir Sie, diesen zuerst zu vergrößern / größer zu kopieren und erst dann an uns zu faxen, da beim Faxen des Originals dieser als schwarzer Fleck bei uns ankommt, den wir leider nicht anerkennen dürfen. Hilfreich ist auch die Einstellung des Fax-Gerätes auf besonders helle Übertragung. Geben Sie hierbei immer Ihren Namen und Ihre Bestell- bzw. Kundennummer mit an.
Zusendung per Post:
Wenn Sie Ihren Altersnachweis per Post uns zusenden möchten, Senden Sie bitte eine Kopie der Vorder- u. Rückseite Ihres Personalausweises in einen frankierten Umschlag an die unten stehende Adresse. Achten Sie auf deutliche Lesbarkeit der Kopie.
Geben Sie hierbei immer Ihren Namen und Ihre Bestell- bzw. Kundennummer mit an.
! SENDEN SIE UNS AUF KEINEN FALL ORIGINALE !
Eine Rücksendung erfolgt nicht.
Ihren Altersnachweis per Post senden Sie bitte an:
Wilhelm Kraus e.K.
Zitzergasse 6
61250 Usingen
Ohne einen Altersnachweis können wir bestellte Artikel nicht an Sie versenden.
Sollten wir 14 Tage nach der Bestellung keinen Altersnachweis von Ihnen erhalten, betrachten wir Ihren Auftrag als „von Ihnen storniert“.
Erwerbsscheinpflichtige Ware - EWB Nachweise
Für den Kauf von erwerbsscheinpflichtiger Ware bedarf es einer entprechenden Erwerbsberechtigung (EWB).
Erwerbspflichtige Waffen, Schalldämpfer, Munition, verbotene Gegenstände und Treibladungspulver (NC/SP).
Kurzwaffen
benötigen eine WBK mit Voreintrag oder eine Sammler-WBK.
(Außer einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Kurzwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) die ggf. mit der „Gelben WBK“ erworben werden können.)
Langwaffen
benötigen eine WBK (je nach Art ggf. mit Voreintrag), einen gültigen Jagdschein oder eine Sammler-WBK.
Wechselläufe, -systeme, -trommeln und Einsteckläufe/-systeme
benötigen eine WBK der "Grundwaffe" im gleichen oder größerem Kaliber.
Schalldämpfer (seit 20.02.2020)
benötigen einen gültigen Jagdschein.
Munition
benötigt eine WBK mit Munitionserwerbsberechtigung, Jagdschein oder einen Munitionserwerbsschein.
Verbotene Gegenstände
benötigen eine Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes.
Treibladungspulver (Zellulosenitratpulver NC und Schwarzpulver SP)
benötigt einen gültigen Sprengstoff-Erlaubnisschein nach § 27 des Sprengstoffgesetzes.
KEIN VERSAND von Treibladungspulver nach den gesetzlichen Regelungen!
Nur persönliche Abholung in unserem Geschäft in Usingen im Taunus.
Bitte senden Sie keine Originaldokumente an uns!
Schicken Sie uns Ihre digitalisierte EWB per E-Mail und nennen uns Ihre Behörde mit Anschrift, Ansprechpartner, Telephonnummer und E-Mail Adresse.
Wir nehmen dann direkt den Kontakt mit Ihrer Behörde auf.
Achten Sie darauf das auf Ihrer EWB die NWR ID´s der Erlaubnis und Person aufgedruckt sind.
Auf älteren WBK´s die in den letzten Jahren nicht der Behörde vorgelegen haben, kann es sein das noch keine NWR ID´s aufgedruckt sind.
Erwerbsstreckungsgebot für Sportschützen
Der Erwerber hat darauf zu achten, dass er nicht mehr als 2 Waffen in 6 Monaten erwirbt.
Nach Absprache lagern wir Ihre bezahlte Waffe bis zum Überlassungsdatum ein.
Meldung bei den Behörden
Bitte denken Sie an Ihre Pflicht die erworbene EWB-Waffe innerhalb von zwei Wochen bei Ihrer Behörde eintragen zu lassen.
Auch wir melden die Überlassung innerhalb unserer Pflicht über das Nationale Waffenregister II (NWR II).
Beachten Sie ebenso die für Ihre erworbenen Waffen, Munition und verbotenen Gegenständen notwendigen Auflagen zur Aufbewahrung.
Erwerbsberechtigungen (EWB)
„Gelbe WBK“ für Sportschützen (begrenzt auf 10 Waffen seit 01.09.2020)
Die „Gelbe WBK“ gilt für alle unten genannten Waffenarten, unter Beachtung des Erwerbsstreckungsgebots (maximal 2 Waffen in 6 Monaten):
- Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen
- Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen
- einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und
- mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)
alte „Gelbe WBK“ für Sportschützen (begrenzt auf 10 Waffen seit 01.09.2020)
Ausgestellt nach dem alten Waffengesetz bis spätestens 31.03.2003 und ohne nachträgliche Erweiterung, unter Beachtung des Erwerbsstreckungsgebots (maximal 2 Waffen in 6 Monaten):
- Einzelladerwaffen mit einer Länge von mehr als 60 cm
Gültiger Jahresjagdschein
Erwerbserlaubnis für unten aufgeführte Waffen und deren Munition ist der Jagdschein i.S.v. § 15 BJagdG.
Ein Jugendjagdschein berechtigt nicht zum dauerhaften Erwerb von Schusswaffen (vgl. § 13 Abs. 7 WaffG).
- Langwaffen, die nicht nach dem Bundesjagdgesetz ausdrücklich verboten sind.
Der Erwerb von halbautomatischen Langwaffen ist erlaubt. Dabei ist folgendes zu beachten:
Nach §19 Absatz 1 Nr. 2c des Bundesjagdgesetzes vom 10.11.2016 dürfen Jäger halbautomatische Langwaffen beim Schuss auf Wild, die mit insgesamt drei oder weniger Patronen geladen sind, unabhängig von der Magazinkapazität verwenden.
„Grüne WBK“
Für alle nicht oben genannten Waffen muss eine grüne WBK mit entsprechendem Voreintrag vorgelegt werden.
(Dies gilt auch für Kurzwaffen des Jägers, sowie deren Munition).
Berechtigt zum Erwerb der durch Voreintrag in der WBK vermerkten Waffe.
Der Voreintrag ist als Erwerbserlaubnis – soweit nicht anderes vermerkt – ein Jahr gültig.
„Rote WBK“ für Sammler
Berechtigt zum Erwerb und Besitz von Waffen, die unter das konkrete genehmigte (und ggf. später ergänzte oder erweiterte) Sammelgebiet fallen.
Munitionserwerbsschein (MES)
Berechtigt zum Erwerb und Besitz der im MES genannten Munitionsarten. In der Regel als Erwerbserlaubnis auf sechs Jahre befristet, als Besitzerlaubnis unbegrenzt gültig.
Für Sammler und Sachverständige unbefristet und i.d.R. für alle Arten von Munition, die nicht dem KWKG unterliegt.
Munitionserwerbserlaubnis in der WBK
Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition für die in der WBK eingetragenen Schusswaffen wird in der Regel durch einen Eintrag in der WBK erteilt.
Munitionserwerbserlaubnis durch Jagdschein
Munition für Langwaffen, die nicht nach dem Bundesjagdgesetz ausdrücklich verboten sind.
(Munition in Kurzwaffenkalibern benötigen immer die Erwerbserlaubnis in der WBK).