Wilhelm Kraus e.K.

Batteriegesetz

    Belehrung nach § 18 Batteriegesetz (BattG)

    Achten Sie darauf, dass Sie Ihre alten Batterien/Akkus, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben.

    Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz. Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Sie können auch die bei uns erworbenen Batterien/Akkus nach dem Gebrauch an uns unentgeltlich zurückgeben. Die Rücksendung der Batterien/Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen.
    Rücksendungen von Batterien/Akkus sind zu richten an:

    Wilhelm Kraus e.K.
    Zitzergasse 6
    61250 Usingen

    Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Desweiteren befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne, die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele hierfür sind:
    Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
    Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
    Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

    BILD MÜLLTONNE

    Sie haben die Möglichkeit, diese Information auch nochmals in den Begleitpapieren der Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers nachzulesen.

    Weitere detaillierte Hinweise zur Batterieverordnung erhalten Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (www.bmu.de/abfallwirtschaft).

    Newsletter-Anmeldung: